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Dr. Hans Eichele

Rechtsanwalt

Jahrgang 1968, als Rechtsanwalt zugelassen seit 1997

Ausbildung

Ausbildungsaufenthalte in USA und Frankreich
Dissertation im GmbH-Recht, in dieser Zeit wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Mitgliedschaften

Mitglied im Ausschuss ZPO/GVG der Bundesrechtsanwaltskammer (von 2004 bis 2014) Mitglied der internationalen Juristenvereinigung im Weinrecht (AIDV)

 

 

 

Veröffentlichungen

Veröffentlichungen im Wirtschaftsrecht und im Weinrecht
Koordinator und Kommentator im
Online-Weinrechtskommentar Koch/Eichele

Sonstiges

Seit dem 01.01.2019 Geschäftsführer des Schutzverbandes Deutscher Wein
Vorsitzender der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der rheinland-pfälzischen Rechtsanwälte.

 

Tätigkeitsbereiche

Sprachen: Englisch, Französisch, Deutsch

Durchwahl (Sekretariat)06131/28645-51

Blogbeiträge

von Dr. Hans Eichele

FRISTSACHE: Änderungsanträge für die geschützten geografischen Angaben „Pfälzer Landwein“, „Landwein der Saar“ und „Landwein der Ruwer“

10. Oktober 2022
Im elektronischen Bundesanzeiger sind drei Anträge auf Änderung der Produktspezifikationen für „Landwein der Saar“, „Landwein der Ruwer“ und „Pfälzer Landwein veröffentlicht worden. Neben Änderungen der Regelungen zur Herstellung solcher Weine soll auch das Gebiet, in dem diese Landweine hergestellt werden, parzellenscharf abgegrenzt werden. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.05.2021, 3 B 36.20, zählen derzeit […]

Abgrenzungen für gU Rheinhessen, Pfalz, Mittelrhein, Mosel – Fristen beachten!

9. Dezember 2021
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat mit verschiedenen Bescheiden den Schutzgemeinschaften Rheinhessen, Pfalz, Mittelrhein und Mosel mitgeteilt, dass sie deren Anträge auf Änderung der Produktspezifikationen billigt und sie an die EU-Kommission weiterleiten wird, wenn dagegen kein Widerspruch eingelegt wird. Winzerinnen und Winzer, deren Grundstücke zwar derzeit im Gebiet der genannten Ursprungsbezeichnungen liegen, aber nicht […]

BVerwG: gU „Rheinhessen“ umfasst alle Rebflächen der rheinhessischen Weinbaugemeinden

16. Juni 2021
Mit drei Beschlüssen vom 20.05.2021 (3 B 36.20 u.a.) hat das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerden gegen Urteile des OVG Koblenz (u.a. 8 A 11814/19.OVG) zurückgewiesen, mit denen die Landwirtschaftskammer verpflichtet wurde, Winzern zu bestätigen, dass ihre Rebflächen innerhalb des Gebiets der Ursprungsbezeichnung „Rheinhessen“ liegen. Das OVG Koblenz hatte entschieden, dass zur gU Rheinhessen alle Grundstücke in […]

Schutzgemeinschaften Mittelrhein, Mosel und Pfalz beantragen Änderungen der Lastenhefte

31. Mai 2021
Am 22.04.2021 sind im elektronischen Bundesanzeiger die Änderungsanträge der Schutzgemeinschaften Pfalz, Mosel und Mittelrhein veröffentlicht worden: Neben einigen Änderungen zu Beschreibung der Produkte, die unter dem Namen der jeweiligen Ursprungsbezeichnung vermarktet werden dürfen, und zu den zugelassenen Weinherstellungsmethoden sind nun für diese drei Ursprungsbezeichnungen ebenfalls parzellengenaue Abgrenzungen der Rebflächen vorgesehen, die zum Gebiet der Ursprungsbezeichnung […]

Geplante Änderung der Abgrenzung der Rebflächen in Rheinhessen

31. März 2021
Am 15.03.2021 ist im Bundesanzeiger der Antrag der Schutzgemeinschaft Rheinhessen zur Änderung der Produktspezifikation für die geschützte Ursprungsbezeichnung „Rheinhessen“ veröffentlicht worden. Der Antrag verfolgt einmal das Ziel, die Produktspezifikation zu entlasten: Regelungen zu önologischen Behandlungen und zu Analysewerten für die Erzeugnisse, die unter der Angabe „Rheinhessen“ vermarktet werden dürfen, werden gestrichen und dafür jeweils auf […]

„Champagner-Sorbet“: Hinweis auf geschützte Ursprungsbezeichnung kann zulässig sein

25. Januar 2018
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sein Urteil in dem Verfahren „Champagner-Sorbet“ am 20.12.2017 verkündet, das ihm vom Bundesgerichtshof vorgelegt worden war (Rechtssache C-393/16): Es geht um ein Sorbet, das zu 12% aus Champagner besteht und das als „Champagner Sorbet“ bezeichnet ist. Das Comité Interprofessionell du Vin de Champagne (CIVC) hält die Angabe „Champagner-Sorbet“ für eine unzulässige Verwendung des Namens der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) „Champagne“.

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