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Medizinrecht

Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist einem so häufigen und tiefgreifenden Wandel unterworfen wie das Medizinrecht. Dies betrifft sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Patientinnen und Patienten.

rohwedder | partner berät und vertritt Ärztinnen und Ärzte unter anderem

  • bei der Praxisgründung,
  • bei der Gründung von Gemeinschaftspraxen oder Praxisgemeinschaften,
  • bei der Zulassung,
  • beim Verkauf einer Praxis,
  • bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen,
  • in sonstigen berufsrechtlichen Angelegenheiten, etwa Disziplinar- und Regressverfahren,
  • in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und
  • in medizinstrafrechtlichen Verfahren.

Hierbei profitieren Sie davon, dass bei rohwedder | partner auch Fachanwältinnen und -anwälte in den Bereichen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Familienrecht tätig sind.

Die ärztlichen Diagnose- und Behandlungsmethoden entwickeln sich immer weiter. Damit wandeln sich auch die Parameter des Arzthaftungsrechts stetig. Wir haben eine langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen von Patientinnen und Patienten wegen ärztlicher Fehlbehandlung.

Kompetenz

Herr Rechtsanwalt Dr. Ermert hat viele Jahre lang im Bereich ärztlicher Praxis gearbeitet. Er kennt deshalb nicht nur die speziellen juristischen Fragestellungen des Medizinrechts, sondern ist auch in der Lage, medizinische Sachverhalte zu erfassen, zu bewerten und Ihre Interessen qualifiziert zu vertreten.

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