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Vertriebsrecht

Im Vertriebsrecht gehören zu den Mandantinnen und Mandanten von rohwedder | partner sowohl die Unternehmen als auch deren Vertriebspartner, wie z.B. Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchisenehmer, Bausparkassen- und Versicherungsvertreter, Mehrfachgeneralagenten und Versicherungsmakler sowie angestellte Absatzmittler. Durch unsere permanente Tätigkeit im Vertriebsrecht (Vertrieb von Waren, Versicherungen und Dienstleistungen auf allen Absatzstufen) verfügen wir nicht nur über die erforderlichen speziellen Rechtskenntnisse, sondern haben vor allem auch detaillierte Kenntnisse über die Vertriebspraxis der jeweiligen Branche.

Im Handelsvertreterrecht liegt der Beratungsschwerpunkt von rohwedder | partner in den Bereichen

  • Gestaltung, Verhandlung und Überprüfung von Handelsvertreterverträgen;
  • Prüfung und Durchsetzung von Vergütungsansprüchen (Provision, Courtage etc.) sowie Durchsetzung und Abwehr von Provisionskontrollrechten wie z.B. Buchauszugsansprüchen des Handelsvertreters;
  • Durchsetzung und Abwehr von Rückbelastungen (Storno, Retouren, Nichtlieferungen etc.);
  • sämtliche Fragestellungen rund um den Ausgleichsanspruch, z.B. Auseinandersetzungen betreffend die Ermittlung der Höhe des Ausgleichs aber auch die Unterstützung bei der Gestaltung von Abwälzungsvereinbarungen oder Einstandsvereinbarungen;
  • Beratung und Unterstützung bei Vertragsbeendigung, insbesondere fristloser Kündigung bzw. außerordentlicher Kündigung;
  • Beratung und Unterstützung zum Thema „Wettbewerbsverbot“ und unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Handelsvertreters;
  • Durchsetzung und Abwehr von Provisionsrückforderungen gegen Handelsvertreter.

Im Versicherungsvertreterrecht berät rohwedder | partner umfassend in den Bereichen

  • Gestaltung, Verhandlung und Überprüfung von Versicherungsvertreterverträgen;
  • Prüfung und Durchsetzung von Vergütungsansprüchen (Provision, Courtage etc.) sowie Durchsetzung und Abwehr von Provisionskontrollrechten wie Buchauszugsansprüchen des Versicherungsvertreters;
  • Ermittlung, Durchsetzung aber auch Abwehr von Ausgleichsansprüchen des Versicherungsvertreters, insbesondere nach den „Grundsätzen“;
  • Beratung und Unterstützung zum Thema „Wettbewerbsverbot“ und unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Versicherungsvertreters;
  • Beratung und Unterstützung bei Vertragsbeendigung, insbesondere fristloser Kündigung bzw. außerordentlicher Kündigung;
  • Durchsetzung und Abwehr von Provisionsrückforderungen gegen Versicherungsvertreter.

Im Versicherungsmaklerrecht sind Beratungsschwerpunkte von rohwedder | partner insbesondere die Bereiche

  • Gestaltung, Verhandlung und Überprüfung von Verträgen zwischen Versicherungsmaklern und Untervermittlern;
  • Courtageansprüche des Versicherungsmaklers;
  • Korrespondenzpflicht der Versicherungsgesellschaft mit dem Versicherungsmakler;
  • Zusammenarbeit des Versicherungsmaklers mit Untervermittlern.

Im Vertragshändlerrecht schließlich liegt der Beratungsschwerpunkt von rohwedder | partner in den Bereichen

  • Gestaltung, Verhandlung und Überprüfung von Vertragshändlerverträgen;
  • Prüfung der Anwendbarkeit: Frage, ob das Handelsvertreterrecht auf Vertragshändler anzuwenden ist;
  • Prüfung, Berechnung und Durchsetzung bzw. Abwehr eines etwaigen Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers analog § 89b HGB.

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