Versicherungs- und Verkehrsrecht
Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht
Das deutsche Verkehrsrecht unterscheidet zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Anders als bei Straftaten findet bei einer Ordnungswidrigkeit zunächst keine Gerichtsverhandlung statt. Das sogenannte Bußgeldverfahren verläuft in größten Teilen schriftlich. rohwedder I partner vertritt Sie ab Beginn des Bußgeldverfahrens bis in die gerichtliche Hauptverhandlung oder darüber hinaus.VerkehrsordnungswidrigkeitsrechtVerkehrsrecht
In einen Verkehrsunfall involviert zu sein, ist unangenehm. Vielfach entwickelt sich die anschließende Geltendmachung des Schadens zu einem zusätzlichen Ärgernis. Die Schadensabwicklung ist bürokratisch, aufwendig und birgt zahlreiche Tücken. Selbst wenn die Beteiligten die Haftungssituation am Unfallort noch übereinstimmend beurteilen, kommt es bei der Regulierung durch die Versicherung regelmäßig zu Schwierigkeiten. Häufig wird die (volle) Haftung bezweifelt. Nahezu immer erkennen die Haftpflichtversicherungen einzelne Schadenspositionen nicht bzw. nicht in voller Höhe an.VerkehrsrechtVersicherungsrecht
rohwedder | partner berät Sie in sämtlichen versicherungs- und haftungsrechtlichen Fragestellungen. Dabei vertreten wir Versicherungsunternehmen aber auch Versicherungsnehmerinnen und -nehmer und verfügen daher über ein umfassendes Verständnis der Materie des Versicherungsrechts. Neben der außergerichtlichen und auch gerichtlichen Betreuung von Schadensfällen unterstützen wir auch Versicherungsvertreterinnen und -vertreter sowie Versicherungsmaklerinnen und -makler.Versicherungsrecht