Verkehrsrecht
Bei Verkehrsunfällen übernimmt rohwedder | partner die Geltendmachung und Abwicklung der Schadensersatzansprüche für Sie. Wir verhindern, dass Sie bei der Schadensregulierung von der Haftpflichtversicherung der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners „über den Tisch gezogen“ werden. Wenn die Haftpflichtversicherung der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners Einwände zur Haftung erhebt, haben wir auch die Möglichkeit, die polizeiliche Unfallakte anzufordern. Zugleich helfen wir Ihnen, Kosten zu vermeiden, zu deren Erstattung die Versicherungen der komplexen Rechtsprechung zufolge nicht oder nicht in vollem Umfang verpflichtet sind. Als Stichworte seien hier die Kosten für Sachverständigengutachten, der Unfallersatztarif bei Mietwagenkosten, der Verweis auf nicht markengebundene Fachwerkstatt und die Nutzungsausfallpauschale genannt. Wir setzen die Ihnen zustehenden Ansprüche außergerichtlich und — wenn dies erforderlich ist — auch gerichtlich durch. Besondere Fallstricke bestehen, wenn aufgrund eines Unfalls auch Gesundheitsschäden eingetreten sind.
Kompetenz
Für die Bemessung des Schmerzensgelds und das Vorgehen bei dessen Geltendmachung bedarf es besonderer Expertise.
Übrigens:
Die Anwaltskosten sind Teil des Schadens und vom Unfallverursacher zu tragen. Liegt die Schuld am Unfall bei Ihrer Unfallgegnerin oder Unfallgegner, werden die gesamten Rechtsanwaltskosten für die optimale Durchsetzung Ihrer Ansprüche von ihrer oder seiner Versicherung getragen.