Versicherungsrecht
Im Bereich des Versicherungsrechts berät rohwedder | partner sowohl Versicherungsnehmerinnen und -nehmer als auch Versicherer in allen Versicherungszweigen, so z.B. dem Recht der privaten Krankenversicherung, der Berufsunfähigkeits- oder der Lebensversicherung.
Außergerichtliche Schadensregulierung
Dabei ist rohwedder | partner bereits im Stadium der außergerichtlichen Schadensregulierung unterstützend tätig: Wir begleiten Versicherungsnehmerinnen und -nehmer von der Schadensmeldung an und helfen, Fehler in diesem oft kritischen Verfahrensstadium zu vermeiden. So kann es durch die Verletzung versicherungsvertraglicher Obliegenheiten, welche auch den Zeitraum nach Eintritt des Versicherungsfalles betreffen, zu Kürzungen oder gar einem vollständigen Verlust des Anspruchs auf Versicherungsleistungen kommen. Gerade bei Großschäden und existenzsichernden Versicherungsleistungen, wie z.B. Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, erfolgen bereits in diesem Stadium wesentliche Weichenstellungen – oft auch zum Nachteil des Versicherungsnehmers.
Vertretung im gerichtlichen Verfahren
Einen weiteren Schwerpunkt der versicherungsrechtlichen Expertise von rohwedder | partner stellt die Vertretung im gerichtlichen Verfahren dar.
Kompetenz
Aufgrund unserer, durch den Erwerb der Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht qualifizierten, Erfahrung setzen wir Ihre Ansprüche effektiv durch, sei es in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gerichtet auf vorläufige Zahlung von Krankentagegeld oder in einem Hauptsacheverfahren betreffend eine unzureichende Regulierung eines Wohngebäudeschadens.
Weiter ist rohwedder | partner auch umfassend in der Beratung von Versicherungsmaklerinnen und -maklern sowie Versicherungsagentinnen und -agenten tätig: sowohl im Verhältnis zu Versicherern (z.B. bei Streitigkeiten aus dem Handelsvertretervertrag) als auch gegenüber deren Kunden (z.B. bei der Inanspruchnahme wegen Falschberatung). Ebenso beraten wir Sie als Kunden bei einer etwaigen Falschberatung durch eine Versicherungsvermittlerin oder -vermittler: Neben dem Versicherer sollte nicht zuletzt aufgrund prozesstaktischer Überlegungen stets auch eine Inanspruchnahme der Versicherungsvermittlerin oder des Versicherungsvermittlers erwogen werden.
Kfz-Versicherungsfragen
Unsere versicherungsrechtliche Expertise kommt Ihnen auch im Bereich der Regulierung von Kfz-Unfällen zugute: Neben der Auseinandersetzung mit der Unfallgegnerin oder dem Unfallgegener kann es hier auch zu rechtlichen Fragestellungen betreffend Ihren Kraftfahrzeughaftpflicht- als auch Vollkaskoversicherungsvertrag kommen.