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Verkehrsordnungs­widrigkeitsrecht

Das deutsche Verkehrsrecht unterscheidet zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Anders als bei Straftaten findet bei einer Ordnungswidrigkeit zunächst keine Gerichts­verhandlung statt. Das sogenannte Bußgeldverfahren verläuft in größten Teilen schriftlich. Bei dieser Art der Verhandlung gibt es einen standardisierten Ablauf. Zu Beginn gibt es meist eine Anhörung.

Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

Als Betroffene oder Betroffener ist der Erhalt eines Anhörungsbogens oft das Erste, was Sie von einem Bußgeldverfahren mitbekommen. Sie werden hier auch erstmals über die Ordnungswidrigkeit, die Ihnen vorgeworfen wird, informiert. 

Die Behörden müssen bei Ordnungswidrigkeiten innerhalb der Verjährungsfrist einen solchen Bogen an die Betroffenen versenden, um zu ermitteln, ob die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs, mit welchem die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde, auch mit der Fahrerin oder dem Fahrer überein­stimmt. Denn in Deutschland gilt keine generelle Halterhaftung, sondern nur die tatsächliche Fahrerin oder der tatsächliche Fahrer kann bei den meisten Verstößen, etwa bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, zur Verantwortung gezogen werden.

Betroffene sind nicht zur Angabe von Informationen zum Tatablauf verpflichtet. Sie können sich dadurch viel eher sogar noch selbst belasten.

Der Grund dafür: Sie haben keine Einsicht in die Beweismittel, die der Behörde vorliegen. Deswegen raten wir dazu, keine Angaben bei der Anhörung im Bußgeldverfahren zum Tatvorwurf zu machen. Lassen Sie sich bereits zu diesem Zeitpunkt von rohwedder I partner beraten und vertreten.

Außer den Angaben zur Person – diese sind Pflichtangaben – müssen Sie nicht reagieren. Sie können uns bereits mit dem Erhalt des Anhörungsbogens beauftragen. Dies hat den Vorteil, dass Sie mit uns absprechen können, wie und ob Sie den Anhörungsbogen ausfüllen sollen. Sodann verbleibt bis zum Erhalt eines Bußgeldbescheides noch ausreichend Zeit zur Vorbereitung auf Ihr Bußgeldverfahren und die Einarbeitung in die Sache.

Sofern ein Bußgeldbescheid gegen Sie ergeht, steht in diesem, wie hoch das Bußgeld ausfällt und ob ein Fahrverbotangeordnet wird. Auch die Anzahl der Punkte, die in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden sollen, lassen sich daraus entnehmen. Ein Bußgeldbescheid sollte niemals unkritisch angenommen werden. Er sollte stets gründlich geprüft werden. Ab dem Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie eine Frist von zwei Wochen, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Erst hier können wir dann auch auf formale Fehler des Bußgeldbescheids hinweisen. 

Hat ein Einspruch im Bußgeldverfahren Erfolg, wird das Verfahren in den meisten Fällen automatisch beendet. Ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot müssen Sie dann nicht mehr fürchten.

rohwedder I partner vertritt Sie ab Beginn des Bußgeldverfahrens bis in die gerichtliche Hauptverhandlung oder darüber hinaus. 

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