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Arbeitsrecht

Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Arbeitsrecht sind ständigen Änderungen unterworfen und es gibt in der Bundesrepublik Deutschland noch keine Kodifikation des Arbeitsrechts, also kein einheitliches Gesetzbuch der Arbeit. Die aktuelle Rechtslage im Arbeitsrecht kann daher in der Regel nur der arbeitsrechtlich erfahrene Praktiker umfassend kennen und anwenden. rohwedder | partner vertritt die Interessen seiner Mandantinnen und Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten kompetent und durch Fachanwaltschaften ausgewiesen. Durch regelmäßige Weiterbildung aktualisieren wir unser Fachwissen und informieren uns über die neuesten gesetzlichen Regelungen und die aktuelle Rechtsprechung, die gerade für die Arbeitnehmerin und den Arbeitnehmer von elementarer Bedeutung ist.
Schwerpunkte der Beratung bilden Fragen des Kündigungsschutzrechts und der Vertragsgestaltung insbesondere im Rahmen von Arbeitsverträgen sowie der Abschluss von Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandantinnen und Mandanten bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen sowie bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.

Zum Leistungsspektrum von rohwedder | partner gehören insbesondere:

  • Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts die Gestaltung, Verhandlung und Überprüfung von Dienst- und Arbeitsverträgen
  • Erstellung und Prüfung von Geschäftsführerverträgen
  • Beratung von Arbeitgeberinnen und -gebern sowie Arbeitnehmerinnen und -nehmern vor und nach Kündigungen, auch unter Berücksichtigung der steuer- und sozialrechtlichen Folgen
  • Im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen die Überprüfung und der Entwurf von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie Unterstützung bei der Konfliktlösung
  • Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Dienstverhältnissen der Geschäftsführerinnen und -führer/Organvertreterinnen und -vertreter
  • Bundesweite Vertretung vor Gericht, insbesondere in Kündigungsschutzprozessen bis zum Bundesarbeitsgericht

Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts zählt das Gestalten und Aushandeln von Betriebsvereinbarungen, insbesondere von Interessenausgleichen und Sozialplänen zu den Schwerpunkten von rohwedder | partner. Gleichfalls übernehmen wir die bundesweite Vertretung in Beschlussverfahren, sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Betriebsratsseite.

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