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FRISTSACHE: Änderungsanträge für die geschützten geografischen Angaben „Pfälzer Landwein“, „Landwein der Saar“ und „Landwein der Ruwer“

Im elektronischen Bundesanzeiger sind drei Anträge auf Änderung der Produktspezifikationen für „Landwein der Saar“, „Landwein der Ruwer“ und „Pfälzer Landwein veröffentlicht worden. Neben Änderungen der Regelungen zur Herstellung solcher Weine soll auch das Gebiet, in dem diese Landweine hergestellt werden, parzellenscharf abgegrenzt werden.

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.05.2021, 3 B 36.20, zählen derzeit alle zum Rebanbau geeigneten Flächen in den Weinbaugemeinden, die in der Produktspezifikation für die jeweiligen Landweine genannt sind, zu dem Landweingebiet, so dass auf allen diesen Rebflächen Trauben erzeugt werden können, aus denen Landwein hergestellt werden kann. Wird den jeweiligen Änderungsanträgen stattgegeben, dann fallen diejenigen Flächen, die nicht in der neuen Abgrenzung liegen, aus dem Gebiet heraus – und auf ihnen können dann künftig nur noch Trauben zur Herstellung „Deutschen Weins“ erzeugt werden.

Die Anträge und die vorgesehenen Abgrenzungen finden sich hier:

Pfälzer Landwein:

  1. Änderungsantrag: https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Ernaehrung-Lebensmittel/EU-Qualitaetskennzeichen/Antraege/Pfalz/Antrag.pdf?__blob=publicationFile&v=6
  2. Vorgesehene Abgrenzung: https://www.ble.de/DE/Themen/Ernaehrung-Lebensmittel/EU-Qualitaetskennzeichen/Geschuetzte-Ursprungsbezeichnung/Anbaugebiet/Pfaelzer-LW.html?nn=8904780

Landwein der Saar:

  1. Änderungsantrag: https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Ernaehrung-Lebensmittel/EU-Qualitaetskennzeichen/Antraege/Saar/LWSaar_Antrag.pdf?__blob=publicationFile&v=2
  2. Vorgesehene Abgrenzung: https://www.ble.de/DE/Themen/Ernaehrung-Lebensmittel/EU-Qualitaetskennzeichen/Geschuetzte-Ursprungsbezeichnung/Anbaugebiet/Saar.html?nn=8904780

Landwein der Ruwer:

  1. Änderungsantrag: https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Ernaehrung-Lebensmittel/EU-Qualitaetskennzeichen/Antraege/Ruwer/Antrag.pdf?__blob=publicationFile&v=2
  2. Vorgesehene Abgrenzung: https://www.ble.de/DE/Themen/Ernaehrung-Lebensmittel/EU-Qualitaetskennzeichen/Geschuetzte-Ursprungsbezeichnung/Anbaugebiet/Ruwer.html?nn=8904780

 

Betroffene, die mit den vorgesehenen Änderungen nicht einverstanden sind, können gegen die Anträge Einspruch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 512, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn, Fax: 030 180 6845 3985, einlegen. Der Einspruch ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Veröffentlichung einzulegen; innerhalb dieser Frist muss der Einspruch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingehen.

Die Fristen laufen wie folgt:

Pfälzer Landwein: Fristablauf am 7.12.2022

Landwein der Saar: Fristablauf am 6.12.2022

Landwein der Ruwer: Fristablauf am 29.11.2022

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