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Warum Pablo Escobar im Markenregister nichts zu suchen hat

 

Wer in den letzten Jahren nicht unter einem Stein gelebt hat, dürfte an der Netflix-Serie „Narcos“ kaum vorbeigekommen sein. Die spannende Erzählung des Aufstiegs und Falls des kolumbianischen Drogenbarons Pablo Escobar hat weltweit Zuschauer in den Bann gezogen. Doch während Escobar in der Popkultur fast schon zu einer mythischen Figur geworden ist, sieht die Welt des Markenrechts seinen Namen eher kritisch.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat kürzlich die Registrierung von „Pablo Escobar“ als EU-Wortmarke abgelehnt (Urteil vom 17.04.2024, T-255/23). Der Grund dafür liegt in den negativen Assoziationen, die der Name hervorruft, und der Regelung, dass Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, nicht zugelassen werden.

Zwischen Popkultur und rechtlicher Realität

Die Entscheidung des Gerichts, den Namen „Pablo Escobar“ nicht als Marke zuzulassen, stützt sich auf Artikel 7(1)(f) der Verordnung (EU) 2017/1001. Dieser besagt, dass Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, von der Registrierung ausgeschlossen sind. Die Entscheidung berücksichtigte speziell das Verständnis der spanischen Bevölkerung, die aufgrund historischer und kultureller Verbindungen zwischen Spanien und Kolumbien eine besondere Kenntnis über Pablo Escobar hat. Der Name Escobar stehe im Widerspruch zu den Werten der EU, da organisierte Kriminalität als ernsthafte Bedrohung der Sicherheit angesehen werde. Escobar sei untrennbar mit Drogenhandel und Gewalt verbunden – Themen, die nicht mit den moralischen Standards des Markenrechts vereinbar sind. Diese Entscheidung mag für Fans von „Narcos“, die in Escobar möglicherweise eine Art Antihelden sehen, überraschend erscheinen. Doch im Markenrecht zählt die reale Wahrnehmung, nicht die fiktive Darstellung in einer Fernsehserie.

Was bedeutet das für Markenanmelder?

Die klare Botschaft an Unternehmen und Einzelpersonen, die historische oder kontroverse Figuren für ihre Markenanmeldungen nutzen möchten, ist, dass das Markenrecht ethische und moralische Überlegungen berücksichtigt. Marken, die möglicherweise anstößig sind oder in Konflikt mit öffentlichen Interessen stehen, finden klare Grenzen im rechtlichen Rahmen.

Fazit

Pablo Escobar mag zwar eine faszinierende Figur für Film und Fernsehen sein, im Rahmen des Markenrechts jedoch ist sein Name nicht geeignet für die kommerzielle Nutzung.

 

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