Pflicht zur Teilnahme an Personalgespräch trotz Arbeitsunfähigkeit?
Das Bundesarbeitsgericht hatte mit Urteil vom 02.11.2016 (AZ.: 10 AZR 596/15) die Frage zu entscheiden, ob ein durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhinderter Arbeitnehmer dazu verpflichtet ist, auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen, um dort an einem Gespräch zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit teilzunehmen.