Datenschutzrecht
Der technische Fortschritt sowie die voranschreitende Digitalisierung erheben Daten nicht nur zum Wirtschaftsgut der Gegenwart und Zukunft, sondern schaffen zugleich neue Risiken und Rechtspflichten. Praktisch relevant wird das Datenschutzrecht sowohl auf Seiten des einzelnen Betroffenen als auch auf Seiten der Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten agieren. Durch Einführung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung wurden die datenschutzrechtlichen Regelungen sowohl hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Verarbeitung im Unternehmen als auch hinsichtlich der drohenden Bußgelder auf eine neue Ebene geführt.
rohwedder | partner berät sie umfassend in allen Fragen des Datenschutzrechtes, sowohl als Unternehmen als auch als Betroffene oder Betroffener datenschutzrechtlicher Verarbeitungen.
Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung
Schwerpunkt unserer Tätigkeit des Unternehmensdatenschutzes bildet die Beratung von Unternehmen bei der Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Ein individuell angepasstes Datenschutzkonzept mit Augenmaß, das sowohl die datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt, als auch die praktische Umsetzung und Implementierung in die bestehende Unternehmerorganisation nicht aus den Augen verliert, ist unser Maxime.
Gerne überprüfen wir mit Ihnen Ihre Unternehmerorganisation auf Datenschutzkonformität und entwickeln mit Ihnen gemeinsam ein auf Ihr Unternehmen angepasstes Verarbeitungsverzeichnis, beraten Sie bei der Anfertigung technischer und organisatorischer Maßnahmen, überprüfen die Notwendigkeit des Abschlusses von Auftragsverarbeitungsverträgen bei Auslagerung von Teilverarbeitungen personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen und fertigen individuelle Auftragsverarbeitungsverträge an. Wir beraten Sie über die Notwendigkeit einer Datenschutzfolgeabschätzung und unterstützen Sie bei deren Durchführung. Wir erstellen für Sie individuelle Unternehmensrichtlinien zur Gewährleistung einer datenschutzkonformen Unternehmerorganisation sowie einen auf Ihre Unternehmensabläufe angepassten Notfallplan, der im Fall einer Datenpanne eine reibungslose Kommunikation des Datenschutzverstoßes gewährleistet. Wir prüfen die Erforderlichkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und erstellen entsprechende Verträge mit Datenschutzbeauftragten.
Unter dem Themengebiet Betriebsdatenschutz beraten wir Sie gerne über Ihre Informationspflichten in Bezug auf Ihre Mitarbeiter bei der Verarbeitung deren personenbezogener Daten während des Arbeitsverhältnisses, prüfen die Erforderlichkeit der Einholung von Einwilligungen für einzelne Verarbeitungstätigkeiten in Ihrem Unternehmen und erstellen individuelle Datenschutzerklärungen und Einwilligungen für Mitarbeiter sowie Bewerber.
Daneben unterstützen wir Sie gerne bei der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderung in Bezug auf Ihre Vertriebstätigkeit, insbesondere bei Fragen des Datenschutzes bei Einbeziehung von Handelsvertretern in die Vertriebsorganisation sowie Marketingmaßnahmen und Werbemitteln wie etwa Gewinnspielen, die die Nutzung personenbezogener Daten beinhalten. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen datenschutzkonforme App-Anwendungen sowie Onlinedienstleistungen und Webshops und liefern Ihnen ein rechtssicheres Design für Ihr nächstes Geschäftsmodell bzw. Ihre beabsichtigte Vertriebsmaßnahme.
Gerne beraten wir Sie auch bezüglich der Sie treffenden Informationspflichten gegenüber den von der Datenverarbeitung in Ihrem Unternehmen betroffenen externen Personen, insbesondere Kunden, und erstellen mit Ihnen gemeinsam individuell auf Ihre Verarbeitungstätigkeiten angepasste Datenschutzhinweise, sowohl für Ihr Kerngeschäft als auch Ihre digitalen Werbepräsenzen, wie Ihre Website sowie Social-Media und App-Anwendungen.
Manche Datenverarbeitungen erfordern zudem die vorherige Einholung einer Einwilligung des von der Datenverarbeitung Betroffenen. Dies gilt insbesondere für viele Werbeeinwilligungen. Auch hier beraten wir Sie gerne bzgl. der Notwendigkeit einer solchen Einwilligung, erstellen solche individuell für Ihre Verarbeitungszwecke und unterstützen Sie bei der Implementierung der notwendigen Prozesse im Geschäftsprozess.
Daneben sind Datenschutzaspekte heutzutage in vielen Verträgen zu berücksichtigen. Eine solche Vertragsprüfungund datenschutzkonforme Ausgestaltung übernehmen wir ebenfalls gerne für Sie.
Auch exotischere datenschutzrechtliche Fragen wie etwa datenschutzkonforme Ausgestaltung von Videoüberwachung, die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten sowie datenschutzrechtliche Fragestellungen im Bereich des Versicherungsrechts sind Themen, bei denen wir Sie gerne rechtskonform ausstatten.
Selbstverständlich vertreten wir Sie im Falle eines Datenschutzverstoßes auch vor Gericht und führen die erforderliche Kommunikation mit der Datenschutzaufsichtsbehörde.
Auf Seiten des von der Datenverarbeitung Betroffenen stellt sich gleichsam die Frage, wie die durch das Datenschutzrecht gewährten Rechte durchgesetzt und die Interessen des Betroffenen insbesondere bei unberechtigter Datenverarbeitung gewahrt werden. Gerne stehen wir Ihnen hier, insbesondere bei Auskunfts- und Unterlassungsansprüchen, beratend zur Seite, führen die notwenige Kommunikation mit den Behörden und Verantwortlichen und setzen Ihre Rechte erforderlichenfalls gerichtlich durch.