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Weinrecht

Das Weinrecht ist ein hochkomplexer Bereich des Lebensmittelrechts. Es gehört seit Jahrzehnten zum Kern der Beratung bei rohwedder | partner; die Kanzlei ist dafür bundesweit bekannt. Klaus Rohwedder hat sich seit Gründung der Kanzlei damit beschäftigt, und heute sind Dr. Hans Eichele und Dr. Ulrich Mühl beratend, aber auch vor Gerichten in diesem Rechtsgebiet tätig.
Weinrecht – das ist nicht nur für die Etikettierung wichtig. Von den Anbau- und den Herstellungsvorschriften über die Vermarktungsregeln bis zu den Etikettierungs- und Werbemöglichkeiten berät Sie rohwedder | partner kompetent.

Anbau

Schon beim Anlegen eines Weinbergs greifen die ersten weinrechtlichen Vorschriften. Das Europarecht hält nach wie vor weitgehend am Anbaustopp fest; daher ist die Neuanlage eines Weinbergs ohne entsprechende Pflanzrechte nicht möglich. Das öffentliche Recht zur (Wieder-)Anlage von Weinbergen korrespondiert nicht nahtlos mit den zivilrechtlichen Vorschriften: Öffentlich-rechtlich werden Genehmigungen zur Pflanzung dem Betrieb zugeschrieben, der eine Fläche rodet – das ist in der Regel die Pächterin oder der Pächter. Am Ende der Pachtzeit kann es dann zum Konflikt mit der Verpächterin oder dem Verpächter kommen, wenn der ein gerodetes Grundstück zurückerhält, ohne dass geklärt ist, wie dieses Grundstück wieder bepflanzt werden kann. Es ist daher wichtig, gegenüber der zuständigen Behörde und gegenüber der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner richtig zu reagieren, zumal die pachtrechtlichen Vorschriften eine kurze Verjährung (6 Monate!) vorsehen.

Keller

Im Keller kommt es z.B. darauf an, welche önologischen Verfahren zulässig sind, und zu welchem Zeitpunkt sie eingesetzt werden können. Die häufig wenig beliebten Buchführungsvorschriften spielen gerade in der Weinüberwachung eine große Rolle und verursachen regelmäßig hohen Beratungsbedarf. Wiederholt haben wir Mandantinnen und Mandanten im Zusammenhang mit den streitanfälligen Vorschriften zur Mengenbegrenzung (Hektarertragsregelung, Auspressquoten, etc.) beraten und vertreten.

Qualitätsweinprüfung, Ausnahmegenehmigung

Die Qualitätsweinprüfung wirft immer wieder spannende rechtliche Fragen auf – auch hier beraten wir Sie und vertreten Sie gegenüber Behörden und Gerichten.

Geht bei der Weinbereitung oder bei der Weinherstellung einmal etwas schief, kommt in bestimmten Fällen eine Ausnahmegenehmigung für an sich vorschriftswidrige (und damit nicht verkehrsfähige!) Erzeugnisse in Betracht. Wir setzen uns bei den zuständigen Behörden für Sie ein.

Vertragsrecht

Vertragliche Beziehungen zu Abnehmern und Lieferanten sollten durchdacht und wohl geregelt sein – durch individuelle Verträge, aber auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Risiken beschränken.

Wettbewerbsrecht

Gerade im Online-Geschäft ist die Gefahr groß, wegen Verstößen gegen weinrechtliche, aber auch gegen andere verbraucherschützende Vorschriften abgemahnt zu werden. Hier empfiehlt sich eine Beratung im Vorfeld und auch eine Überprüfung Ihres Online-Shops.

Weinstrafrecht

Darüber hinaus verfügt rohwedder | partner über langjährige Expertise im Bereich der Ordnungswidrigkeiten und im Weinstrafrecht – gerade bei einem so öffentlichkeitswirksamen Rechtsgebiet wie dem Weinstrafrecht kommt es auf die Routine der Verteidigerin oder des Verteidigers entscheidend mit an!

Unsere Leistungen im Überblick

Perlwein, Schaumwein, alkoholfreier Wein und Co:
Natürlich berät rohwedder | partner Sie auch bei allen Fragen, die bei Getränken auf Weinbasis auftreten, z.B. Perlwein, Schaumwein oder aromatisierte Getränke, sowie bei allen alkoholfreien Produkten.

Umfassende Rechtsberatung für den Weinsektor

Selbstverständlich gehören auch alle mit dem Bereich „Wein“ verbundenen Rechtsgebiete zum Beratungsumfang – sei es Landpachtrecht, Vertriebsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Arbeitsrecht, und nicht zu vergessen: Das Inkasso ausstehender Forderungen gegenüber Ihren Kunden. Wir verstehen uns als Berater für Weinbauunternehmen ebenso wie für Weinvermarkterinnen und Weinvermarkter und für alle anderen Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit dem Thema Wein zu tun haben.

Prävention und Qualitätssicherung

Weil es wichtig ist, schon im Vorfeld Beanstandungen vorzubeugen, unterstützen wir Sie bei der Qualitätssicherung im Betrieb, z.B. durch die regelmäßige Überprüfung Ihrer Etiketten. So können Sie Ihren Sorgfaltspflichten als Herstellerin oder Hersteller, Abfüllerin oder Abfüller von Wein gerecht werden. Bei Bedarf schulen wir Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in weinrechtlichen Fragen. Aber auch bei allen anderen rechtlichen Belangen, die Ihren Betrieb betreffen, stehen wir Ihnen als Beraterinnen und Berater zur Verfügung. So können Sie sich rechtzeitig informieren und Streitfälle vermeiden.

Bundesweit führend

rohwedder | partner gehört im Weinrecht zu den bundesweit führenden Kanzleien und ist zuverlässiger rechtsberatender Partner vieler Weingüter, Weinkellereien und Genossenschaften. Zudem arbeiten wir mit zahlreichen Verbänden und Unternehmen aus der Weinwirtschaft und mit weinrechtlich versierten Kolleginnen und Kollegen weltweit zusammen, so dass wir Sie auch beim Export Ihrer Erzeugnisse sowie beim Import von ausländischem Wein kompetent unterstützen können.

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