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Öffentliches Dienstrecht

Bereits im Probebeamtenverhältnis können rechtliche Fragestellungen bei der Eignung oder den Konsequenzen eines vorzeitigen Endes entstehen.
Auch bei der Begründung des Lebenszeitbeamtenverhältnisses kommen Fragen dienstrechtlicher Art auf, so bei der gesundheitlichen oder persönlichen Eignung.

Besoldungsrecht

Für alle Beamtengruppen stellen sich Rechtsfragen im Bereich des Besoldungsrechts in unterschiedlichster Art, so bezüglich der Feststellung von Vordienstzeiten über die Vergütung von Mehrarbeit bis hin zu der richtigen BDA-Einstufung.

Beförderung und Beurteilung

Ganz wesentliches Beratungsspektrum bilden auch alle Fragen der Beförderung und der richtigen dienstlichen Beurteilung. In diesem Bereich ist insbesondere die korrekte forensische Vorgehensweise bedeutsam, da die Angelegenheiten schwerpunktmäßig im gerichtlichen Eilverfahren abgewickelt werden.

Arbeits- und Dienstfähigkeit

Immer wichtiger wird der Bereich der Arbeits- und Dienstfähigkeit, sowohl im täglichen Arbeiten der aktiven Beamtin und des aktiven Beamten als auch gerade bei drohender Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen. Hier bedarf es frühzeitig und unter Einbeziehung von medizinischem Sachverstand eines konzentrierten Vorgehens, um die Rechte des betroffenen Beamtinnen und Beamten zu wahren. Hier haben wir bereits Grundsatzentscheidungen zu Einzelfragen der Anforderungen an amtsärztliche Untersuchungen und die Reichweite der Nachsuchpflicht einer anderen Tätigkeit erstreiten können. Angesichts der erheblichen persönlichen Bedeutung solcher Verfahren für die Betroffenen ist eine eingehende Beratung und umfassende Vertretung der Betroffenen von elementarer Bedeutung.

Dienstunfall- und Versorgungsrecht

Abgerundet wird die Gesamtmaterie des öffentlichen Dienstrechts durch Fragen des Dienstunfallrechts und des Versorgungsrechts bei der Feststellung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten sowie des Beihilferechts.

Ebenso sind wir tätig in beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren, die ebenfalls in aller Regel massive Belastungen für die Betroffenen darstellen und häufig mit parallel laufenden Strafverfahren zusammenfallen.

In all diesen Teilbereichen des Fachgebiets „öffentliches Dienstrecht“ ist rohwedder | partner seit Jahrzehnten spezialisiert durch Fachanwältinnen und -anwälte tätig, sowohl forensisch bis zum Bundesverwaltungsgericht als auch außergerichtlich in allen Ebenen der Beratung und Vertretung. Dabei haben wir bei Fragen des konkreten Vorgehens auch immer das tägliche Arbeiten der Betroffenen und ihrer Dienstherren im Blick, um mögliche Eskalationsszenarien so niedrig wie möglich zu halten. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, kümmern wir uns gerne im Rahmen der Erstberatung um die Kontaktaufnahme mit dem Versicherer, um die Einzelheiten des konkreten Rechtsfalles so zu erläutern, dass die Frage der Eintrittspflicht in Bezug auf diese Spezialmaterie geklärt werden kann.

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