Strafrecht
Häufig trifft Betroffene die Nachricht, es sei ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet worden, völlig unerwartet.
Die drohende Anordnung von Untersuchungshaft und Konsequenzen einer strafrechtlichen Verurteilung sind gravierend. Sie reichen von Geldstrafen in Höhe eines oder mehrerer Monatseinkommen bis zur Freiheitsstrafe. Nebenstrafen wie die Entziehung der Fahrerlaubnis oder Berufsverbote bedeuten ebenfalls einen tiefen Einschnitt. Die Weichen für den erfolgreichen Ausgang des Strafverfahrens werden häufig schon zu Beginn des Verfahrens gestellt. Dies meist schon bei – den Beschuldigten völlig überraschenden – Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden wie Durchsuchungen oder die Vollstreckung von Haftbefehlen. Rufen Sie uns in solchen Fällen an. Grundsätzlich sollten Sie ohne vorherige Rücksprache mit Ihrer Verteidigerin oder Ihrem Verteidiger gegenüber den Strafverfolgungsbehörden keine Angaben zur Sache machen. Dieses Recht steht Ihnen zu. Weisen Sie deshalb bei einer Vernehmung durch Strafverfolgungsbehörden darauf hin, dass Sie bis zu der Kontaktaufnahme und gegebenenfalls dem Eintreffen Ihrer Verteidigerin oder Ihres Verteidigers keine Angaben zur Sache machen werden. Auch wenn Sie schriftlich oder telefonisch von der Polizei zu einer Vernehmung geladen werden, besteht keine Pflicht zum Erscheinen. Sprechen Sie daher immer zuerst mit uns.
Wir als Rechtsanwältinnen und -anwälte haben die Möglichkeit, zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte zu erlangen. So lässt sich feststellen, was der Hintergrund für das Verfahren ist, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft vorliegen und was bereits unternommen wurde. Auf der Grundlage der Akteneinsicht ist die Strategie für das weitere Vorgehen zu erstellen. Es ist beispielsweise dann – und erst dann – zu entscheiden, ob man sich überhaupt – und wenn ja, wie – zum Tatvorwurf äußert.
Ein Strafverfahren ist geprägt von taktischem Vorgehen aller Beteiligter, auch der Strafverfolgungsorgane. Es ist daher elementar, die Risiken und auch die Chancen des Handelns in jedem Verfahrensstadium zu kennen und die eigene Taktik entsprechend auszurichten. Für den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens kann es in einem Fall sinnvoll sein, eigene Beweismittel möglichst frühzeitig zu präsentieren, in einem anderen, diese möglichst lange zurückzuhalten. Häufig ist es ratsam, nach Akteneinsicht eine Stellungnahme abzugeben und anschließend nochmals über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt das persönliche Gespräch mit der Staatsanwaltschaft zu suchen. So kann bei frühzeitigem Tätigwerden ggf. die Durchführung eines Hauptverfahrens vermieden werden.
Unsere Leistungen
rohwedder | partner vertritt Ihre Interessen in allen strafrechtlichen Angelegenheiten und allen Verfahrensstadien: Im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ebenso wie in der Hauptverhandlung, sofern sich eine solche nicht vermeiden lässt. Auch die auf eine Verurteilung folgende strafrechtliche Nachsorge, insbesondere im Bewährungs- oder Vollstreckungsverfahren, wird durch uns begleitet.
Erfordert die Verteidigung zusätzliche Kenntnisse in speziellen Rechtsgebieten – etwa im Medizinstrafrecht, im Wein- und Lebensmittelstrafrecht oder im Wirtschaftsstrafrecht – erfolgt eine strategische Verteidigung unter Mitwirkung der in diesem Gebiet spezialisierten Kollegen.