Gesellschaftsrecht
rohwedder | partner berät im Bereich des Gesellschaftsrechts insbesondere mittelständische Unternehmen und Kaufleute.
Die Bandbreite unserer Tätigkeit reicht von der Beratung bei der Gesellschaftsgründung – zum Beispiel hinsichtlich der Wahl der geeigneten Rechtsform – über die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bis hin zur Abwicklung und Auseinandersetzung von Gesellschaften. Unsere Beratung richtet sich sowohl an Personengesellschaften (zum Beispiel Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften) als auch an Kapitalgesellschaften (wie etwa Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften) sowie deren Gesellschafterinnen und Gesellschafter, Geschäftsführerinnen & Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. Aber auch Unternehmensgründerinnen und -gründer sowie Start-ups berät rohwedder | partner bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages.
Daneben gehört die Vertretung von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern in Gesellschafterversammlungen oder im Rahmen einer Auseinandersetzung – gerichtlich oder außergerichtlich – zum Leistungsspektrum der Kanzlei. rohwedder | partner verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Begleitung von streitigen Auseinandersetzungen zwischen Gesellschafterinnen und Gesellschaftern gerade auch im Zusammenhang mit dem Ausschluss von Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern oder der Kündigung der Gesellschaft. Typische Streitpunkte hierbei sind Fragen betreffend die Höhe des Abfindungsanspruches eines aus der Gesellschaft ausgeschiedenen Gesellschafterin oder Gesellschafters oder des Bestehens und des Umfangs eines möglichen Wettbewerbsverbotes.
rohwedder | partner legt Wert darauf, seinen Mandantinnen und Mandanten nicht nur punktuelle Beratung, sondern maßgeschneiderte und umfassende Lösungen anzubieten. Dabei stellt rohwedder | partner durch entsprechende Fachanwaltschaften sicher, dass beispielsweise auch Besonderheiten des Erb- und Familienrechts im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Beratung Berücksichtigung finden. Da im Bereich des Gesellschaftsrechts steuerrechtliche Aspekte immer auch eine wichtige Rolle spielen, arbeiten wir seit vielen Jahren eng mit Steuerberaterinnen und Steuerberatern als bewährten Kooperationspartnern zusammen. So können wir Ihnen eine optimierte und aufeinander abgestimmte Rechts- und Steuerberatung bieten.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts vertritt rohwedder | partner seine Mandantinnen und Mandanten bundesweit.