Erbrecht
Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge von Personen. rohwedder | partner berät umfassend bei der Planung und Gestaltung der künftigen Vermögensnachfolge, z.B. durch die Konzeption von (gemeinschaftlichen) Testamenten oder Erbverträgen.
Dabei stehen die Wünsche und Vorstellungen der Mandantin oder des Mandanten für uns immer im Vordergrund: Im intensiven Gespräch und gemeinsam mit der Mandantin oder dem Mandanten sind in einem ersten Schritt dessen Regelungsziele herauszuarbeiten und zu definieren. Erst danach kann sich in einem zweiten Schritt die juristische Umsetzung anschließen. Nur so wird sichergestellt, dass mit den vielfältigen Instrumenten des Erbrechts, wie beispielsweise der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft, die Aussetzung von Vermächtnissen oder der Einsatz einer Testamentsvollstreckerin oder -vollstreckers, die Vorstellung der Mandantin oder des Mandanten von der für sie oder ihn „passenden“ Erbfolge umgesetzt wird.
Daneben begleitet rohwedder | partner auch die Errichtung von Stiftungen oder die Umstrukturierungen des Vermögens im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bereits zu Lebzeiten.
Unternehmensnachfolge
Einen Schwerpunkt der Beratung stellt hierbei die Unternehmensnachfolge dar: rohwedder | partner nimmt eine Revision bestehender Gesellschaftsverträge vor und entwirft gemeinsam mit dem Mandanten ein Nachfolgekonzept. Hierbei haben wir uns auch auf die Nachfolgegestaltung bei landwirtschaftlichen Betrieben (v.a. Weingütern) spezialisiert. Neben dem Erbrecht des BGB sind hier gegebenenfalls die Besonderheiten der Höfeordnung zu beachten.
Erbengemeinschaften und Pflichtteilsansprüche
Über langjährige Erfahrung verfügt rohwedder | partner weiter bei der Betreuung der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Wir setzen Ihre Ansprüche als Pflichtteilsberechtigte oder Pflichtteilsberechtigter effektiv durch: von der Geltendmachung des gesetzlichen Auskunftsanspruches gegenüber dem Erben bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung des Zahlungsanspruches. Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber auch bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen hilfreich zur Seite. Neben dem Erwerb der Fachanwaltschaft für Erbrecht stellt hierbei auch die Teilnahme an dem Lehrgang zum „Zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT)“ unsere hohe Expertise sowohl in theoretischer als auch praktischer Hinsicht sicher.