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Öffentliches Baurecht

Wenn es um das eigene Gebäude geht, stellen sich zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung von Baugenehmigungen: Besteht eine Genehmigungspflicht?
Erfüllt das Vorhaben die rechtlichen Voraussetzungen?
Wo gibt es Spielraum für Lösungen bei strittigen Fragen?

In diesem Tätigkeitsfeld liegt der Fokus auf der Beratungstätigkeit und einem guten und ergebnisorientierten Austausch mit den Bauämtern. Häufig ist auch eine enge Zusammenarbeit mit Architektinnen und Archtitekten sinnvoll und notwendig. Ziel ist es, langwierige Streitverfahren zu vermeiden und schnell zum rechtssicheren Bau zu kommen. Dabei können wir Sie aufgrund vertiefter Fachkenntnisse gut unterstützen, damit es zügig zur Errichtung des gewünschten Gebäudes kommen kann, falls erforderlich auch im Fortgang eines streitigen Verwaltungsverfahrens oder vor Gericht.

Bauplanungsrecht

Außerdem kann die kritische Bewertung von Bebauungsplanverfahren bis hin zur Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht erforderlich werden. Eine klassische Konfliktsituation entsteht, wenn an eine bestehende landwirtschaftliche oder gewerbliche Nutzung ein Bebauungsplan für Wohnnutzung herangeplant wird, was gerade in Zeiten des Drucks, neuen Wohnraum zu schaffen, häufiger vorkommt. Schon mit dem Aufstellungsbeschluss eines solchen Plans kann eine Beratung und frühzeitige Interessenwahrnehmung angezeigt sein. Spätestens im Rahmen des Einwendungsverfahrens bei der öffentlichen Planoffenlage wird dies dann zur Wahrung der Rechte der Betroffenen erforderlich, damit die neue Planung die bisherigen Emissionen berücksichtigt und planerisch löst und derjenige, der eine genehmigte Nutzung ausübt, dies auch weiter problemlos tun kann. Hier trifft das Bauplanungsrecht auch auf kommunalrechtliche Vorschriften und hinzu kommen regelmäßig Fragen aus der Ortspolitik, da solche Verfahren oft erhebliche Außenwirkung haben.

Baunachbarschaftssachen

Denkbar ist auch, dass Sie sich durch eine in der Nachbarschaft entstehende bauliche Anlage beeinträchtigt sehen und Bedenken haben, was die Beeinträchtigung eigener Rechte angeht. In solchen Baunachbarschaftssachen liegt der Fokus auf einer eingehenden Prüfung einer Verletzung drittschützender – also Sie schützender – Rechte. Auf Grundlage dieser Prüfung beraten und vertreten wir Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer  in einer häufig schwierigen Situation, da die Betroffenheit oft sehr greifbar und sichtbar ist.

Unsere Beratung und Vertretung verknüpft diese inhaltlichen Gebiete mit allen daraus folgenden Verfahrensschritten, beispielsweise auch dann, wenn es um Enteignungen aufgrund materieller Regelungen geht oder aber wenn belastende behördliche Maßnahmen überprüft werden müssen.

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