Grundrechtsschutz für niedergelassene Ärzte – Gründung von Ärzte-GmbH nun auch in Rheinland-Pfalz möglich
Der Fall: Ein freiberuflich tätiger Arzt hat sich dazu entschieden, in Rheinland-Pfalz eine GmbH zu gründen, um in dieser seine ärztlichen Tätigkeiten auszuüben. Von der Struktur her hat die zu gründende Gesellschaft alle Voraussetzungen eingehalten, die in § 23a der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz vom 30.06.2015 vorgegeben sind. Die Vorschrift entspricht […]