VG Trier: Verwendung von Fruchtwein bei der Herstellung aromatisierter Weinerzeugnisse zur Geschmacksgebung zulässig
Das Verwaltungsgericht Trier hält es für zulässig, bei der Herstellung aromatisierter Weinerzeugnisse auch Fruchtwein zur Geschmacksgebung einzusetzen.