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VG Trier: Verwendung von Fruchtwein bei der Herstellung aromatisierter Weinerzeugnisse zur Geschmacksgebung zulässig

Das Verwaltungsgericht Trier hält es für zulässig, bei der Herstellung aromatisierter Weinerzeugnisse auch Fruchtwein zur Geschmacksgebung einzusetzen.

Anbaugebiet Franken: Abfüllung von Wein auch außerhalb Bayerns und der angrenzenden Bundesländer zulässig

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat entschieden, dass die Regelung im Lastenheft der geschützten Ursprungsbezeichnung „Franken“ unwirksam ist, wenn dort die Abfüllung von Wein auf Bayern und die anliegenden Bundesländer beschränkt wird.

Weinverordnung geändert

Durch Verordnung vom 14.12.2018 (BGBl. I v. 19.12.2018, S. 2480 ff.) hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Weinverordnung geändert.

„Champagner-Sorbet“: Hinweis auf geschützte Ursprungsbezeichnung kann zulässig sein

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sein Urteil in dem Verfahren „Champagner-Sorbet“ am 20.12.2017 verkündet, das ihm vom Bundesgerichtshof vorgelegt worden war (Rechtssache C-393/16): Es geht um ein Sorbet, das zu 12% aus Champagner besteht und das als „Champagner Sorbet“ bezeichnet ist. Das Comité Interprofessionell du Vin de Champagne (CIVC) hält die Angabe „Champagner-Sorbet“ für eine unzulässige Verwendung des Namens der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) „Champagne“.

Schutz vor Produktnachahmungen

Wer qualitativ hochwertige Produkte herstellt, ruft regelmäßig Nachahmer auf den Plan. Nach einer Studie des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) sind 70 Prozent der Unternehmen von Produkt- oder Markenpiraterie betroffen. Hierdurch entstehen den betroffenen Unternehmen Umsatzeinbußen von bis zum 10 Prozent, was sich Jahr für Jahr zu Milliardenschäden für die Deutsche Wirtschaft summiert.

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