Rohwedder | Partner
Rohwedder | Partner

Blog

Abgrenzungen für gU Rheinhessen, Pfalz, Mittelrhein, Mosel – Fristen beachten!

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat mit verschiedenen Bescheiden den Schutzgemeinschaften Rheinhessen, Pfalz, Mittelrhein und Mosel mitgeteilt, dass sie deren Anträge auf Änderung der Produktspezifikationen billigt und sie an die EU-Kommission weiterleiten wird, wenn dagegen kein Widerspruch eingelegt wird. Winzerinnen und Winzer, deren Grundstücke zwar derzeit im Gebiet der genannten Ursprungsbezeichnungen liegen, aber nicht […]

BVerwG: gU „Rheinhessen“ umfasst alle Rebflächen der rheinhessischen Weinbaugemeinden

Mit drei Beschlüssen vom 20.05.2021 (3 B 36.20 u.a.) hat das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerden gegen Urteile des OVG Koblenz (u.a. 8 A 11814/19.OVG) zurückgewiesen, mit denen die Landwirtschaftskammer verpflichtet wurde, Winzern zu bestätigen, dass ihre Rebflächen innerhalb des Gebiets der Ursprungsbezeichnung „Rheinhessen“ liegen. Das OVG Koblenz hatte entschieden, dass zur gU Rheinhessen alle Grundstücke in […]

Schutzgemeinschaften Mittelrhein, Mosel und Pfalz beantragen Änderungen der Lastenhefte

Am 22.04.2021 sind im elektronischen Bundesanzeiger die Änderungsanträge der Schutzgemeinschaften Pfalz, Mosel und Mittelrhein veröffentlicht worden: Neben einigen Änderungen zu Beschreibung der Produkte, die unter dem Namen der jeweiligen Ursprungsbezeichnung vermarktet werden dürfen, und zu den zugelassenen Weinherstellungsmethoden sind nun für diese drei Ursprungsbezeichnungen ebenfalls parzellengenaue Abgrenzungen der Rebflächen vorgesehen, die zum Gebiet der Ursprungsbezeichnung […]

Datenschutzrechtliche Wirksamkeit der Einwilligung in E-Mail-Werbung bei Teilnahme an einem Gewinnspiel

Das OLG Frankfurt a.M. (Az. 6 U 6/19) befasste sich am 27.06.2019 mit der Wirksamkeit von Werbeeinwilligungen und lieferte hierbei gleich mehrere für die praktische Gestaltung von Werbeeinwilligung wegweisende Ausführungen.

BGH zur Rügepflicht nach § 8 der Weinkommissionärsbedingungen

Mit der Regelung in § 8 der Kommissionärsbedingungen hat sich der Bundesgerichtshof befasst: Dort heißt es, dass Beanstandungen bei Bezug von Wein im Fass, Trauben, Maische oder Most nur innerhalb von 24 Stunden nach Eintreffen der Ware zulässig sind. Der Käufer ist verpflichtet, vor dem Abladen die Ware zu prüfen.

Zum nächsten Beitrag

Wir benötigen Ihre Einwilligung! Weitere Informationen

Um Ihnen interaktive Karten direkt in der Website anzuzeigen und Ihnen die komfortable Nutzung der Karten-Funktion zu ermöglichen, haben wir den Kartendienst Google Maps auf unserer Website eingebunden. Hiermit verbunden ist das Setzen von Cookies durch den Drittanbieter Google. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier. Sie können unsere Website auch ohne die Kartenfunktion nutzen. In diesem Fall werden bei Ihrem Websitebesuch keine Cookies von Google gesetzt. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Schließen