Aufgepasst!
Mit Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes zur europäischen Modernisierungsrichtlinie ändern sich zum 28.05.2022 die Musterwiderrufsbelehrung sowie das Musterwiderrufsformular für Fernabsatzverträge. Riskieren Sie keine Abmahnung oder den Verlust der gesetzlichen Privilegierung und passen Sie Ihre Rechtstexte zum 28.05.2022 an die neue Rechtslage an! Wegen der Anpassung auch des Umfangs der Informationspflichten des Art. 246a § 1 Abs. 1 […]