Chiquita-Logo verliert seinen Markenschutz
Chiquita-Logo verliert seinen Markenschutz – Is(s)t das EuG jetzt Banane?
Das Chiquita-Logo – wer kennt es nicht? Ein blaues Oval mit gelbem Rand, darin der Name „Chiquita“ und eine stilisierte Frau mit Früchtekrone – und schon denkt jeder an Bananen. Doch das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat nun entschieden, dass eine vereinfachte Version dieses Logos – nur das blaue Oval mit gelbem Rand – für „frisches Obst“ in der EU keinen markenrechtlichen Schutz mehr beanspruchen kann (Urteil vom 13.11.2024, Rs. T‑426/23).
Wie kam es zur Markenlöschung?
Chiquita Brands LLC, bekannt für den globalen Vertrieb von Bananen, hatte sich das blaue Oval-Logo mit gelbem Rand als Unionsmarke für verschiedene Waren, unter anderem für „frisches Obst“ in Klasse 31, registrieren lassen. Ein Dritter stellte jedoch den Antrag, diese Markeneintragung löschen zu lassen – und das aus gutem Grund. Der Vorwurf: Das Logo sei nicht unterscheidungskräftig genug.
Chiquita argumentierte, die Form der angefochtenen Marke sei wesentlich detaillierter als eine geometrische Grundform und beschrieb sie nicht mit oval, sondern als „ovaloid“. Doch diese Argumentation konnte das EuG nicht überzeugen. Für Chiquita ist dann wohl auch eine Banane nicht bloß krumm, sondern „krummoid“.
Auch die Farbgestaltung der angegriffenen Marke weist nach Ansicht des Gerichts keine besondere Komplexität auf, die sie besonders charakteristisch oder auffällig machen würde, und zwar weder die Verwendung der Farbe Blau in der Form eines „Ovaloids“ noch die Verwendung der Farben Gelb und Blau in den beiden Linien, die diese Form umschließen.
Schließlich scheiterte auch der Versuch von Chiquita, die Unterscheidungskraft durch Benutzungsnachweise zu belegen. Nach Ansicht des Gerichts hat die angegriffene Marke auch infolge ihrer Benutzung keine Unterscheidungskraft erlangt. Hierfür legte Chiquita eine Marktstudie vor und machte geltend, dass zwischen 58 % und 80 % der befragten Personen die angegriffene Marke spontan mit Chiquita in Verbindung bringen würden. Das Gericht lehnte die Studie jedoch unter anderem ab, weil sie sich nur auf vier Mitgliedstaaten beschränkte: Belgien, Deutschland, Italien und Schweden.
Fazit
Obwohl Meinungsumfragen und Marktforschungen in Verfahren zur erworbenen Unterscheidungskraft beliebte Beweismittel sind — ebenso zum Nachweis einer erhöhten Kennzeichnungskraft oder der Bekanntheit einer Marke — setzt das Gericht die Messlatte (oder um im Bild zu bleiben: die Früchte, hier vielleicht sogar Bananen) sehr hoch an. Für Markeninhaber bedeutet die Chiquita-Entscheidung, dass es trotz umfangreicher Verkehrsbefragungsgutachten nicht einfacher wird, sich farbliche geometrische Formen als Marke schützen zu lassen.